Wichtige Hinweise zur Absenzenregelung
Erkrankung von Schülerinnen/Schülern (Jgst. 5-10)
- Erkrankt ein(e) Schüler(in) während des Unterrichts, so gilt folgende Regelung:
- Die/Der Betreffende informiert die Lehrkraft der jeweiligen Unterrichtsstunde.
- Die/Der Erkrankte meldet sich in Begleitung einer Mitschülerin/eines Mitschülers im Sekretariat zur Verständigung der Erziehungsberechtigten (Anruf aus dem Sekretariat, ggf. mit eigenem Handy) und zum Beantragen der Unterrichtsbefreiung.
- Nur wenn der Zustand des/der Erkrankten es erfordert, wird er/sie von einem Mitschüler/einer Mitschülerin ins Sekretariat begleitet!
- In diesem Fall sollen Begleiter aber nach der Meldung im Sekretariat umgehend in ihre Klassen zurückkehren und nicht bei dem/der Erkrankten bleiben!
- Die Lehrkraft der 1. betroffenen Stunde (also der Stunde, in der sich der/die Erkrankte befreien lassen möchte bzw. die Stunde, die auf die Pause folgt, in der er /sie sich befreien lassen will), muss das Befreiungsformular dann abzeichnen.
- Die Genehmigung der Unterrichtsbefreiung erfolgt durch die Schulleitung!
ABLAUF:
- Schüler/in spricht mit der betroffenen Lehrkraft.
- Schüler/in holt sich ein Befreiungsformular im Sekretariat. Die Eltern werden informiert.
- Schüler/in geht in die Klasse und lässt die Lehrkraft unterschreiben.
- Eltern unterschreiben bei der Abholung des Kindes.
- Ein Mitglied der Schulleitung zeichnet die Befreiung ab.
- Ablage durch das Sekretariat.
Die abholende Person (Eltern, Großeltern etc.) m u s s im Sekretariat zur Unterzeichnung des Formblatts „Unterrichtsbefreiung“ erscheinen, d. h. Schüler/innen dürfen auf keinen Fall allein die Schule verlassen!
- Kann ein(e) Schüler(in) wegen Erkrankung oder anderen zwingenden Gründen den Unterricht oder eine sonstige Schulveranstaltung nicht besuchen, so ist Folgendes zu beachten:
- Die Schule muss unverzüglich unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsbe-rechtigten informiert werden, in der Regel telefonisch. Das Sekretariat nimmt Anrufe ab 7.15 Uhr entgegen; spätestens um 7.45 Uhr muss die Schülerin/der Schüler entschuldigt sein.
- Erkrankungen müssen täglich gemeldet werden, außer die Dauer der Erkrankung wurde beim Erstanruf mit angegeben.
Die Schülerin/Der Schüler muss bei Wiederbesuch der Schule eine Bestätigung des Erziehungsberechtigten (Formular auf Homepage oder im Sekretariat erhältlich) bzw. ein ärztliches Attest über die Dauer ihrer/seiner Abwesenheit vorlegen.
- Befreiung/Beurlaubung von Schülerinnen/Schülern
- Die Schulleitung kann auf schriftlichen Antrag der Eltern eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder eine ganztägige Beurlaubung vom Schulbesuch aussprechen.
- In der Regel werden Anträge, wenn ein triftiger Grund, wie z. B. ein Facharztbesuch, Kieferortho-päde, Führerschein usw. oder ein Vorstellungsgespräch vorliegt und sie rechtzeitig, d. h. mindestens drei Tage vorher eingereicht werden, geprüft und bewilligt.
- Nicht akzeptiert wird, wenn Erziehungsberechtigte die Schule einfach telefonisch vom Fernbleiben ihres Kindes in Kenntnis setzen.
- Anträge auf Befreiung/Beurlaubung zum Zwecke eines früheren Reiseantritts vor Ferien oder einer verspäteten Rückkehr von einer Fernreise können nicht bewilligt werden.
Downloadbereiche
Formblatt: Entschuldigung (Jahrgangsstufe 5 – 10, nicht für die Oberstufe!!!)
Oberstufenschüler/innen erhalten ihre Befreiungszettel über Mebis oder im Sekretariat!