Wichtige Hinweise zur Absenzenregelung
Erkrankung von Schülerinnen/Schülern (Jgst. 5-10)
1.Erkrankt ein(e) Schüler(in) während des Unterrichts, so gilt folgende Regelung:
- Die/Der Betreffende informiert die Lehrkraft der jeweiligen Unterrichtsstunde.
- Die/Der Erkrankte meldet sich im Sekretariat zur Verständigung der Erziehungsberechtigten (Anruf aus dem Sekretariat, ggf. mit eigenem Handy) und zum Beantragen der Unterrichtsbefreiung.
- Nur wenn der Zustand des/der Erkrankten es erfordert, wird er/sie von einem Mitschüler/einer Mitschülerin ins Sekretariat begleitet!
- In diesem Fall sollen Begleiter aber nach der Meldung im Sekretariat umgehend in ihre Klassen zurückkehren und nicht bei dem/der Erkrankten bleiben!
- Die Lehrkraft der 1. betroffenen Stunde (also der Stunde, in der sich der/die Erkrankte befreien lassen möchte bzw. die Stunde, die auf die Pause folgt, in der er /sie sich befreien lassen will), muss das Befreiungsformular dann abzeichnen.
- Die Genehmigung der Unterrichtsbefreiung erfolgt durch die Schulleitung!
ABLAUF:
- Schüler/in spricht mit der betroffenen Lehrkraft.
- Schüler/in holt sich ein Befreiungsformular im Sekretariat. Die Eltern werden informiert.
- Schüler/in geht in die Klasse und lässt die Lehrkraft unterschreiben.
- Eltern unterschreiben bei der Abholung des Kindes.
- Ein Mitglied der Schulleitung zeichnet die Befreiung ab.
- Ablage durch das Sekretariat.
- Die abholende Person (Eltern, Großeltern etc.) m u s s im Sekretariat zur Unterzeichnung des Formblatts „Unterrichtsbefreiung“ erscheinen, d. h. Schüler/innen dürfen auf keinen Fall allein die Schule verlassen!
2.Kann ein(e) Schüler(in) wegen Erkrankung oder anderen zwingenden Gründen den Unterricht oder eine sonstige Schulveranstaltung nicht besuchen, so ist Folgendes zu beachten:
- Die Schule muss unverzüglich unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsbe-rechtigten informiert werden, in der Regel über das Elternportal oder telefonisch. Das Sekretariat nimmt Anrufe ab 7.15 Uhr entgegen; spätestens um 7.45 Uhr muss die Schülerin/der Schüler entschuldigt sein.
- Erkrankungen müssen täglich gemeldet werden, außer die Dauer der Erkrankung wurde bei der Meldung im Elternportal oder beim Erstanruf mit angegeben.
- Wenn Schüler/Innen über das Elternportal krank gemeldet wurden, dann gilt dies automatisch als schriftlich. In diesem Fall ist keine extra schriftliche Entschuldigung erforderlich. Bei telefonischer Krankmeldung muss bei Wiederbesuch der Schule eine Bestätigung eines Erziehungsberechtigten (Formular auf Homepage oder im Sekretariat erhältlich) bzw. ein ärztliches Attest über die Dauer der Abwesenheit vorgelegt werden.
3.Befreiung/Beurlaubung von Schülerinnen/Schülern
- Die Schulleitung kann auf schriftlichen Antrag der Eltern eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder eine ganztägige Beurlaubung vom Schulbesuch aussprechen.
- In der Regel werden Anträge, wenn ein triftiger Grund, wie z. B. ein Facharztbesuch, Kieferorthopäde, Führerschein usw. oder ein Vorstellungsgespräch vorliegt und sie rechtzeitig, d. h. mindestens drei Tage vorher eingereicht werden, geprüft und bewilligt.
- Nicht akzeptiert wird, wenn Erziehungsberechtigte die Schule einfach telefonisch vom Fernbleiben ihres Kindes in Kenntnis setzen.
- Anträge auf Befreiung/Beurlaubung zum Zwecke eines früheren Reiseantritts vor Ferien oder einer verspäteten Rückkehr von einer Fernreise können nicht bewilligt werden.
Downloadbereiche
Formblatt: Entschuldigung (Jahrgangsstufe 5 – 10, nicht für die Oberstufe!!!)
Oberstufenschüler/innen erhalten ihre Befreiungszettel über Mebis oder im Sekretariat!