Alle verhalten sich im Schulbereich so, dass andere Personen nicht gefährdet oder in ihrer Arbeit gestört werden und Schuleigentum oder -einrichtungen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.

I.   Verhalten vor und nach dem Unterricht

  1. Die Aula der Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Von diesem Zeitpunkt an werden die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt.
  2. Vor 7.40 Uhr erfolgt der Zugang zum Schulgebäude für alle Schülerinnen und Schüler (auch Oberstufenschüler) ausschließlich durch die Aula von der Kreuzbergstraße her.
  3. Bis 7.40 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 ausschließlich auf dem Sportplatz oder in der Aula auf. Bei Dunkelheit, Regen oder Schnee darf der Sportplatz nicht betreten werden.
    Die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler
    können ihre Oberstufenzimmer nutzen.
  4. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich ab 40 Uhr bzw. zum Stundenwechsel zu ihren Unterrichtsräumen.
  5. Ist eine Klasse fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrerversorgung, so muss der Klassensprecher bzw. sein Vertreter am Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat die fehlende Unterrichtsversorgung anzeigen.
  6. Verlasst Klassenzimmer und Fachlehrräume nach Unterrichtsschluss in ordentlichem Zustand, stellt die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde auf die Tische und haltet die Ablagefächer unter dem Schülertisch sauber! Die jeweilige Lehrkraft sorgt dafür, dass der Unterrichtsraum in ordnungsgemäßem Zustand verlassen und verschlossen wird.
  7. Nach Unterrichtsschluss können sich die auswärtigen Schülerinnen und Schüler bis zur Heimfahrt in der Aula des Schulgebäudes aufhalten.

II.  Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9 dürfen das Schulgebäude während der Unterrichtszeit – Pausen und unterrichtsfreie Zwischenstunden eingeschlossen – nicht verlassen.
  2. Während der Mittagspause ist allen Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgebäudes gestattet.
  3. Bitte unterlasst alles, was euch oder andere gefährden kann, wie vor allem auch das Herumrennen auf den Fluren oder im Winter das Schneeballwerfen. Störend ist auch das Sitzen auf den Treppen während der Pausen, das Abstellen der Schultaschen mitten auf den Gängen und das Sitzen auf den Fensterbänken.
  4. In den Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Aula oder ins Erdgeschoss von Trakt I oder II bzw. in den Innenhof oder auf den Sportplatz. Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler können sich in den Oberstufenzimmern aufhalten.
  5. Der Aufenthalt in der Fahrradhalle ist nur zum Abstellen bzw. Abholen der Fahrräder gestattet.Schülerinnen und Schüler dürfen sich also aus Sicherheitsgründen während unterrichtsfreier Zwischenstunden und in den Pausen nicht im Fahrradkeller und in den anliegenden Räumen aufhalten. Diese Räume sind von außen zugänglich und werden von Seiten der Schule nicht kontrolliert.
  6. In der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler (nur) im Trakt I (Klassenzimmer) in den dortigen Lern-Bereichen im ersten und zweiten Stock arbeiten.
  7. Alle Aushänge im Schulbereich müssen von der Schulleitung autorisiert sein.
  8. In der Schule gilt zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot.
  9. Fahrräder dürfen nur im Fahrradkeller und auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt sein und müssen durch ein Schloss gesichert werden. Mofas, Motorroller und Krafträder dürfen nur im dafür vorgesehenen Parkbereich an der Kreuzbergallee abgestellt werden. Die Schule haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Fahrrädern und Kraftfahrrädern auf dem Schulgelände.
  10. Bei Verlust von Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
  11. Verstöße gegen diese Hausordnung führen ggf. zu Schadensersatzforderungen.
  12. Die Benutzung von Smartphones und privater Computer durch die Schülerinnen und Schüler am Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium ist räumlich und zeitlich eingeschränkt. Das Nähere regelt die Handynutzungsordnung.

III. Verhalten bei Gefahren und Unfällen

  1. Die Sicherheitsvorschriften (Alarmpläne) sind im Notfall unbedingt zu beachten.
  2. Unfälle, Verletzungen oder andere Schäden müssen sofort bei einer Aufsichtsperson und im Sekretariat gemeldet werden!

Dr. Johannes Werner, OStD

Schulleiter

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