Lernort Staatsregierung

Projekttag "Lernort Staatsregierung"

Bericht zum Projekttag "Lernort Staatsregierung"

Die Klasse 10a des Carl-Friedrich-Gauß Gymnasiums Schwandorf begab sich am 9. 11. 2006 auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf eine Exkursion, auf welcher sie im Rahmen eines Projekttages "Lernort Staatsregierung" das Bayerische Staatministerium für Justiz im Justizpalast und die Bayerische Staatskanzlei in München besuchen durfte. Nach ca. zweistündiger Fahrt kamen die Schüler mit ihrem Lehrer um zehn Uhr im Justizpalast an, wo sie von einem Vertreter der Landeszentrale begrüßt wurden, und hörten zunächst verschiedene Vorträge.

Nach der Klärung des Organisatorischen referierte Frau Dr. Schmidt über das "Haus" im Allgemeinen. Das Justizministerium, welches die exekutive Gewalt hat, verwaltet die Gerichte, welche die judikative Gewalt vertreten. Insgesamt arbeiten 175 Personen im Justizpalast, davon 60 im höheren Dienst. Die Angestellten werden in sechs Abteilungen und darin in verschiedene Referate aufgeteilt. An der Spitze des Gesamten steht Staatsministerin Frau Dr. Beate Merk und darunter der oberste Beamte Ministerialdirektor Hans-Werner Klotz. Die Abteilung A ist die Personalabteilung, in welcher die Bediensteten für die Justiz, d.h. für die 72 Amts-, 22 Land- und 3 Oberlandesgerichte ausgewählt werden. Insgesamt arbeiten ca. 18.500 Personen für die Justiz, davon etwa 2000 Richter und 650 Staatsanwälte. Die Abteilung B ist die Finanzabteilung, welche die Kosten im Bauwesen, sowie die Einnahmen durch Gerichtskosten verwaltet. Weiterhin werden hier auch die Geldstrafen, welche in die Staatskasse eingezahlt werden, verbucht.

Die Abteilungen C, D und E sind Zivil-, Straf- und öffentliches Recht. Das Zivilrecht regelt das Verhältnis Bürger - Bürger, z. B. Kauf- oder Mietverträge. Öffentliches Recht bestimmt die "Spielregeln" zwischen Bürger und Staat. Es beinhaltet gesetzliche Bestimmungen in bezug auf Baugenehmigungen und Anträge bei Behörden. Das Strafrecht behandelt ebenfalls das Verhältnis Bürger - Staat, jedoch bearbeitet man hier Geld-, Freiheits- oder andere Strafen. Die hier tätigen Mitarbeiter wirken zusätzlich bei der Gesetzgebung mit, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene: Auf Landesebene durch Berater für den Landtag oder auf Bundesebene durch ihr Mitwirken im Bundesrat.

Als Nächstes klärt uns Frau Dr. Schmidt über die Tätigkeit der Strafabteilung auf. Hier werden Fälle behandelt, bei denen keine Berufung mehr eingelegt werden kann, d.h. das Urteil rechtskräftig werden müsste. Bei lebenslangen Strafen könnte es dann zum Gnadenentscheid kommen, dies ist jedoch nur sehr selten möglich, da sonst die Gewaltenteilung durchbrochen würde. Zusätzlich bearbeitet man hier Einzelfälle und Auslieferungen.

In der Abteilung F sind alle Bereiche vorhanden, Personal- oder Sachverwaltung genauso wie Rechtliches oder der Justizvollzug. Zur Zeit gibt es 36 Gefängnisse und 6 Arrestanstalten. Es sitzen aktuell 12.372 Gefangene ein, davon sind 11.850 Männer, der Rest Frauen. Die Kosten für einen Häftling belaufen sich auf 63 Euro pro Tag.

Die Abteilung G ist für Ausbildung, Fortbildung und Prüfungsrecht zuständig. Der Leiter dieses Amtes ist zugleich Leiter des Landesjustizprüfungsamtes. Das Jurastudium dauert vier Jahre, darauf folgen zwei Jahre Referendarzeit, in welcher man das Berufsleben in der Praxis erlernt. Die Referendarzeit kann auch im Ausland absolviert werden. Während der Referendarzeit schreibt man nach 18 Monaten das 2. Staatsexamen; diese Prüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von elf Tagen je fünf Stunden. Nach bestandenem zweiten Staatsexamen hat man verschiedene Wahlmöglichkeiten. Man kann folgende Berufe ausüben: Richter, Notar, Staatsanwalt, Rechtsanwalt bzw. man entscheidet sich für die Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer Versicherung oder bei einer Verwaltung. Bemerkenswert ist die zahlenmäßige Entwicklung bei den Rechtsanwälten; im Jahr 1975 gab es in Deutschland 5000 Rechtsanwälte, in 2005 waren es dagegen 22.000.

Frau Dr. Schmidt selbst beschäftigt sich nicht mit realen Fällen, sondern konstruiert Fälle für Prüfungen. Bevor die Prüfungsfragen jedoch Prüflingen gestellt werden, müssen sie vom Landesjustizprüfungsamt auf ihre Länge, Schwierigkeit etc. untersucht und freigegeben werden.

Nach diesem Vortrag traf ein weiterer Mitarbeiter des Ministeriums ein und diskutierte mit uns über das von uns selbst ausgewählte Thema Jugendstrafrecht. Die Praxis sieht in der Regel folgendermaßen aus: Nachdem eine Straftat begangen wurde, ermittelt die Polizei den Täter. Alle ermittelten Ergebnisse werden in einer Akte gesammelt und dem Staatsanwalt vorgelegt. Dieser entscheidet dann als Herr des Verfahrens, ob es zu einer Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird. Kommt es zu einer Anklage, entscheidet der Richter, ob diese zugelassen wird. Wird Anklage erhoben, findet eine öffentliche Gerichtsverhandlung mit Zeugenaussagen etc. statt. Schließlich wird das Urteil gesprochen und, nachdem es rechtskräftig wurde, vollzogen. Bei jugendlichen Angeklagten wird die Gerichtsverhandlung von einem Jugendrichter geleitet und häufig wird ein Sachverständiger der Jugendgerichtshilfe zu Rate gezogen. Für Jugendliche kommen die Ableistung von Sozialstunden, Verhaltenskurse, Freiheitsentziehung, Geldstrafen und Jugendstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren als Strafen in Betracht. Die nächste Justizvollzugsanstalt ist in Straubing (Hochsicherheitsanstalt), in der sowohl Männer als auch Frauen, bei denen die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, das heißt, dass sie nicht die Möglichkeit haben, bereits nach 15 Jahren das Gefängnis zu verlassen, ihre Strafe absitzen. Das Jugendstrafrecht gibt es in allen Ländern, jedoch bezieht sich dieses nicht nur auf Jugendstraftäter, sondern auch auf Personen, die an Jugendlichen eine Straftat begangen haben. Diese Vorschrift gibt es seit dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem werden die Jugendlichen in zwei Altersgruppen eingeteilt; die erste ist von 14 - 18 Jahren, diese werden als Jugend eingestuft, die zweite ist von 18 - 21 Jahren, welche Heranwachsende genannt werden.

Zurzeit gibt es mehr männliche Jugendrichter, jedoch holen die Frauen auf. Es gibt auch mehr männliche jugendliche Straftäter, aber auch hier holt das weibliche Geschlecht auf. Typische Straftaten sind Klauen bei Mädchen und Schwarzfahren bei Jungen. Außerdem haben Ausländer eine höhere Straftatenrate, jedoch deshalb, da es Delikte gibt, die auch nur von Ausländern begangen werden können.

Bei Erwachsenen gilt oft: Bei der ersten Straftat müssen sie eine Geldstrafe zahlen, bei der zweiten bekommen sie eine Bewährungsstrafe und bei der dritten kommt dann der Vollzug. Jugendliche haben mehrere "Versuche", sie kommen also nicht gleich ins Gefängnis. Falls das aber doch einmal der Fall ist, kann man in den Justizvollzugsanstalten Schulbildungen aller Art und Berufshandwerke erlernen, den Gabelstapler-Führerschein erwerben und an Gebäudereinigungskursen teilnehmen. Der Alltag im Gefängnis sieht also folgendermaßen aus: Zuerst aufstehen, dann entweder die Schule besuchen oder arbeiten gehen, danach Mittagessen, anschließend Schulnachbearbeitung (Hausaufgaben) oder wieder arbeiten gehen, darauf folgten Hofgang und sozialpädagogische Gespräche, dann zwei Stunden zur "freien" Verfügung und anschließend der Einschluss. Bis jetzt gibt es für Jugendliche noch keine Sicherungsverwahrung, jedoch Begnadigung und es gibt die Möglichkeit zum Kontakt zur Außenwelt, zum Beispiel ungehinderter Schriftverkehr und ein bis zwei Stunden Besuchszeit im Monat. Außerdem existieren noch Lockerungen, beispielsweise das Verbringen des Wochenendes zu Hause oder eine Woche "Urlaub" vom Gefängnis.

Nach diesem interessanten Vortrag referierte Frau Mühldorfer, die alles über die Ministerin Frau Dr. Merk weiß. Die Ministerin ist die stellvertretende Parteivorsitzende der CSU. Nachdem sie Jura und Politikwissenschaften studiert hatte, trat sie eine Anstellung im Innenministerium an, ging danach nach Neuulm, wo sie auch Oberbürgermeisterin wurde, wurde von Ministerpräsident Stoiber schließlich zur Ministerin ernannt. Frau Dr. Beate Merk verdient ca. 9 000 € brutto im Monat.

Das führt jetzt vielleicht zur Frage: Wie wird man Minister? Eigentlich kann jeder Minister werden, man muss nur Deutscher, Wahlberechtigter also 18 Jahre alt sein und um Ministerpräsident zu werden mindestens 40 Jahre. Außerdem ist es von Vorteil, wenn man Jura studiert hat und einer Partei angehört. Das Wichtigste ist jedoch, den Ministerpräsidenten davon zu überzeugen, dass er einen als Minister einsetzt. An der politischen Spitze steht also der Staatsminister mit Staatssekretär, welche die größte Verantwortung übernehmen, danach der Amtschef, der das Verbindungsglied zwischen der politischen Spitze und den Beamten darstellt. Nach Abschluss des Referats durfte die Klasse das Büro der Staatsministerin begutachten und auch Platz nehmen in ihrem Amtssessel.

Nachdem die 10a in der Kantine des Ministeriums zu Mittag gegessen hatte, machte sie sich, nach kurzer Besprechung über das bayerische Regierungssystem auf den Weg zur Staatskanzlei, den Sitz des Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber. An der Spitze der Staatskanzlei steht der bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, danach der bayerische Staatsminister Eberhard Sinner und die bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Frau Emilia Müller.

Das frühere Armeemuseum, das im Krieg fast komplett zerstört wurde, ist heute die Staatskanzlei. Außer dem Kuppelbau blieb von dem Gebäude nach dem Zweiten Weltkrieg nichts mehr übrig, daher wurden die Seitenteile durch riesige Glasbauten ersetzt. Aufgrund dieser dicht aneinander gereihten Fenster wird alles hell beleuchtet, ohne dass in die Büros selber geblickt werden kann. Auch im Inneren der Staatskanzlei wird auf Kunst großen Wert gelegt. In der Münchner Tradition der so genannten "Himmelsleiter" führen die Treppen schnurgerade und voll einsehbar vom ersten zum vierten Obergeschoss, in jedem Stockwerk durch einen schmalen Absatz unterbrochen, um eine Querverbindung zu ermöglichen. Ohne lange öde Gänge benutzen zu müssen, gelangen die Mitarbeiter auf kurzen Wegen in die 293 funktionsgerecht eingerichteten Büro- und Konferenzräume von insgesamt 8875 qm Nutzfläche. Durch die Glas-Stahl-Konstruktionen, die im kompletten Gebäude immer wieder vertreten sind, wird bildhaft der Auftrag dieses Hauses dargestellt, sich nicht abzuschotten, sondern stets den Kontakt zu Umwelt, zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bewahren. Nach Besichtigung des Kuppelsaals begab sich die Klasse durch das zum Beispiel von Adrian Maryniaks Kunstwerk "Legung II" geschmückte Treppenhaus zum Konferenzsaal, dem Kabinettssaal, neben dem Büro von Dr. Edmund Stoiber, das seinen künstlerischen Höhepunkt in der Lichtglasdecke, dem keramischen Gefäß von Barbara Snegangs-Blasis, in dem spielerisch ein Leitspruch eingeschrieben wurde, und einem Gemälde von Peter Tomschiczek findet. Im Konferenzsaal selbst wurde der Rundgang dann um ca. 16:00 Uhr beendet und die Schüler der 10a durften anschließend noch bis 18:00 Uhr in der Münchner Fußgängerzone bummeln und einkaufen. Nach langer Fahrt, aufgrund von einigen Staus, kam die Klasse unter der Leitung ihres Geschichts- und Sozialkundelehrer, Herrn Zweck, in Schwandorf an, wo auch der Tag beendet wurde. Es war eine zwar sehr lange Exkursion, aber auch sehr lehrreich und informativ.


Kerstin Scherl