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Häufige Fragen
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Welche Ausbildungsrichtungen gibt es am Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium?
Welche Ausbildungsrichtungen gibt es am Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium?
- Alle Schülerinnen und Schüler beginnen mit Englisch als erster Fremdsprache.
Die Wahl der zweiten Fremdsprache (Latein bzw. Französisch) erfolgt mit Beginn der 6. Jahrgangsstufe.
Die Schüler des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums können ab der 8. Jahrgangsstufe zwischen der naturwissenschaftlich-technologischen (NTG) und der sprachlichen Ausbildungsrichtung (SG) wählen.
Der sprachliche Zweig (SG) beinhaltet am Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf die Sprachenfolge Englisch - Latein - Französisch, der naturwissenschaftlich-technologische Zweig (NTG) umfasst die Sprachenfolge Englisch - Latein oder Französisch mit verstärktem Unterricht in Physik, Chemie und Informatik ab der 8. Jahrgangsstufe.
In der 11. und 12. Jahrgangsstufe wird den Schülerinnen und Schülern eine gewisse Wahlfreiheit (Profilfächer, Wahlpflichtfächer, Seminare) eingeräumt.
Zu allen Fächerwahlentscheidungen werden von unserer Schule rechtzeitig eigene Informationsveranstaltungen durchgeführt.
- Wahlunterricht (also Unterricht im freiwilligen Zusatzangebot) wird je nach Lehrerangebot und Schülernachfrage jährlich aktualisiert und z.B. in folgenden Fachschaften eingerichtet:
Italienisch, Russisch, Astronomie, Informatik, Rechtskunde, Werken, Instrumentalunterricht auf Streichinstrumenten, Chor, Concert-Band, Theater, Fotografie, Volleyball, Badminton, künstlerischer Tanz, ...
Welchen Schulabschluss kann man am Gymnasium machen?
Welchen Schulabschluss kann man am Gymnasium machen?
- Das Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf führt von Jahrgangsstufe 5 bis 12 (G8) bzw. 13 (G9) zum Abitur (allgemeine Hochschulreife) und damit zur Befähigung zum Hochschulstudium oder zur Berufsausbildung.
Der erfolgreiche Abschluss der 10. Jahrgangsstufe („Mittlerer Schulabschluss") berechtigt zum Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums wie auch zum Übertritt an eine Fachoberschule.
Nach fünf aufsteigenden Schuljahren Pflichtunterricht im Fach Latein wird das "Latinum" zuerkannt, wenn zuletzt mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Was hat das Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium sonst noch zu bieten?
Was hat das Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium sonst noch zu bieten?
- Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, von Montag bis Donnerstag ein Mittagessen in der neuen Mensa der Schule einzunehmen.
Pädagogische Fachkräfte übernehmen die Leitung und Durchführung einer kostenpflichtigen
Nachmittagsbetreuung. Anmeldung dazu ist bei Frau Brucker auch während des Schuljahres noch möglich (Tel. 09431-7583-27, nachmittags). Bei entsprechendem Bedarf wird für kleinere Lerngruppen auch ein Förderunterricht in einzelnen Fächern angeboten. Anmeldung dazu erfolgt nach Schuljahresbeginn bei OStRin Kraus.
In der 5. Jahrgangsstufe stehen allen Kindern
Zweitbücher in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in den jeweiligen Klassenzimmern zur Verfügung. In Jahrgangsstufe 6 ist dies in den Fächern Englisch und Mathematik der Fall. Schülerinnen und Schüler der genannten Jahrgangsstufen brauchen diese Bücher also nicht mehr von zu Hause in die Schule mitzunehmen.
Als Stützpunktschule für Volleyball steht interessierten Schülerinnen und Schülern die Mitwirkung in altersgemäßen Volleyballteams offen.
Allen musisch und künstlerisch interessierten Schülerinnen und Schülern bieten die beiden Theatergruppen sowie die Concertband des Gymnasiums (Unterstufe bzw. Mittel- und Oberstufe) eine willkommene Abwechslung vom schulischen Alltag.
Tutoren (Schülerinnen und Schüler der 10. und 11. Jahrgangsstufe) stehen als Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen zur Verfügung und organisieren attraktive außerunterrichtliche Programme. Die Leitung des Tutorenprogramms liegt bei OStR Kutscher.
Für interessierte Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe führt die Schule alljährlich einen Schüleraustausch mit den Partnerschulen in Libourne (Frankreich) und Pilsen (Tschechien) durch.
Die Schule veranstaltet bei besonderen Anlässen für beide Konfessionen eigene Schulgottesdienste. Die katholischen Schülerinnen und Schüler haben außerdem Gelegenheit, jeden ersten Freitag im Monat einen Schulgottesdienst im Gymnasium zu besuchen.
Die Stadtbibliothek Schwandorf, der unsere Bücherei angegliedert ist, bietet eine beachtliche Auswahl an Literatur und wird der besonderen Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler anempfohlen.
Welche Kontaktmöglichkeiten zwischen Eltern und Schule bieten sich an?
Welche Kontaktmöglichkeiten zwischen Eltern und Schule bieten sich an?
- Jede Lehrkraft hat wöchentlich eine
Sprechstunde zur individuellen Beratung. Bitte nutzen Sie
dieses Angebot zum Vorteil Ihrer Kinder! Das Sprechstundenverzeichnis liegt in der Schule auf.
Ergänzend wird auf die beiden
Elternsprechtage (zu denen jeweils eigens eingeladen wird) aufmerksam gemacht. Sie bieten Gelegenheit, alle Lehrer an einem einzigen Nachmittag zu sprechen.
Darüber hinaus finden Elternabende und Informationsveranstaltungen bei entsprechenden Anlässen statt.
Der
Elternbeirat des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums steht Ihnen ebenfalls für eine Beratung zur Verfügung.
Besonders erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch die
Vereinigung der Freunde und ehemaligen Schüler des Gymnasiums, die die Schule nach Kräften unterstützt, indem sie z.B. die Hausaufgabenbetreuung und den Förderunterricht organisiert.
Welche Ansprechpartner sind für schulische und psychologische Beratung zuständig?
Welche Ansprechpartner sind für schulische und psychologische Beratung zuständig?
- Neben der Schulleitung, den Fachlehrem und Klassenleitern bietet der Beratungslehrer, StD Alois Ehbauer, nach Terminvereinbarung weitergehende schulische - sowie die staatliche Schulpsychologin, OStRin Manuela Kraus, psychologische Beratungsgespräche an.
Welche Informationen zum „rechtlichen Rahmen" sind noch wichtig?
Welche Informationen zum „rechtlichen Rahmen" sind noch wichtig?
- Schulaufgaben, die mindestens eine Woche vorher angekündigt werden müssen, (in höheren
Jahrgangsstufen auch Kurzarbeiten und Deutsche Hausaufgaben) werden nach der Korrektur und Besprechung den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben, damit die Erziehungsberechtigten Einsicht nehmen können. Eine Übersicht über die Anzahl der Schulaufgaben in den betreffenden Fächern wird in der zweiten Schulwoche an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben bzw. kann unter
Schulaufgaben gefunden werden.
Auf Antrag werden auch die Stegreifaufgaben (unangesagte Leistungserhebungen) mit nach Hause gegeben.
Die Gewichtung von schriftlichen zu mündlichen Leistungen ist in einzelnen Fächern unterschiedlich und sollte bei den jeweiligen Fachlehrern erfragt werden.
Organisation und innere Ordnung am Gymnasium werden durch das Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), durch die Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO) und durch eine Hausordnung geregelt.
Die von der Schule entliehenen Bücher sind schonend zu behandeln und in ordentlichem Zustand wieder zurückzugeben.
Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Schulbesuches durch die Schülerunfallversicherung abgesichert. Bitte teilen Sie Schul- bzw. Schulwegeunfälle sofort dem Sekretariat der Schule mit. Privatrechnungen sollen nicht angenommen werden. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind vertraglich verpflichtet, die Kosten der Behandlung direkt mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen.
Der Landkreis Schwandorf leistet in seiner Garderobe- und Fahrradversicherung begrenzten Versicherungsschutz für Sachwerte. Die genauen Bestimmungen erfragen Sie bitte im Sekretariat des Gymnasiums oder am Landratsamt Schwandorf.
Was ist im Falle einer Verhinderung am Schulbesuch zu tun?
Was ist im Falle einer Verhinderung am Schulbesuch zu tun?
- Ist eine Schülerin / ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsberechtigten zu verständigen. Im Falle einer telefonischen Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Bei Wiederbesuch der Schule ist eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Mitteilung über die Dauer der Krankheit (Formblatt im Sekretariat erhältlich) vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung einer Schülerin / eines Schülers Zweifel, so kann die Schule ebenfalls die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
Nur in dringenden Ausnahmefällen ist auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung vom Unterricht möglich.
Im Sekretariat der Schule liegen Formblätter für Unterrichtsversäumnisse auf; ein Formblatt kann allerdings auch heruntergeladen
Formblatt für Entschuldigungen und Unterrichtsbefreiungen werden.
- In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 fällt ein jährlicher Betrag von 12,00 €, Q11/Q12 ein Betrag von 15,00 € („Kopiergeld") für Arbeitsblätter an.
Der Betrag für den gedruckten Jahresbericht, dessen Erwerb allen Schülerinnen und Schülern empfohlen wird, richtet sich nach den jeweiligen Herstellungskosten und wird gegen Ende des Schuljahres eingesammelt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schule gerne zur Verfügung.







